Kann ich bestimmte Personen an Bewertungen hindern?
Nein. Google bietet Unternehmen keine Funktion, um einzelne Personen vom Bewerten auszuschließen. Es gibt keine Sperrliste, kein Blockieren von Profilen und keine Möglichkeit, Bewertungen vor der Veröffentlichung freizugeben. Jeder mit einem Google-Konto kann jedes Unternehmen bewerten, auch jemand, dessen Bewertung Sie gerade erst entfernen lassen haben.
Warum es kein Blockieren gibt
Google-Bewertungen sind ein offenes System. Würde ein Unternehmen bestimmen können, wer bewertet, wären die Bewertungen für Nutzer wertlos, weil jeder Betrieb unliebsame Stimmen vorab ausschließen könnte. Deshalb gibt es weder eine Vorabmoderation noch ein Blockieren. Das gilt auch für Personen, die nachweislich nie Kunde waren, für Ex-Mitarbeiter und für Konkurrenten. Google setzt stattdessen auf nachträgliche Prüfung: Bewertungen, die gegen die Richtlinien verstoßen, werden entfernt, entweder automatisch oder nach einer Meldung.
Für Unternehmen ist das unbefriedigend, gerade wenn dieselbe Person mehrfach auffällt. Ein verärgerter Ex-Mitarbeiter, der nach jeder Entfernung mit einem neuen Konto zurückkommt, lässt sich nicht aussperren. Jede seiner Bewertungen muss einzeln geprüft und entfernt werden.
Was stattdessen möglich ist
Der einzige Hebel ist die nachträgliche Entfernung regelwidriger Bewertungen. Bewertungen ohne Kundenkontakt, aus Interessenkonflikt, mit Beleidigungen oder falschen Tatsachenbehauptungen verstoßen gegen Googles Richtlinien und sind entfernbar. Bei Wiederholungstätern hilft zudem, dass Google Konten, die wiederholt regelwidrige Inhalte veröffentlichen, sanktionieren kann. Darauf haben Sie keinen direkten Einfluss, aber jede entfernte Bewertung trägt dazu bei.
Was nicht funktioniert: das eigene Profil löschen oder verstecken. Der Standort bleibt bei Google Maps, die Bewertungen bleiben es auch. Und was nicht gemeldet werden sollte: legitime Kritik echter Kunden. Wer eine Person nur deshalb aussperren möchte, weil sie unzufrieden war, hat kein Anliegen, das Google unterstützt.
Der juristische Weg gegen eine bestimmte Person ist möglich, kostet aber 300 bis 1.500 Euro pro Fall und scheitert oft an der Anonymität des Verfassers. Die eigene Meldung scheitert in über 80 Prozent der Fälle, weil der Zusammenhang für Google nicht erkennbar wird.
Die sichere Wahl
BewertungsPush prüft Ihr Profil und reicht die Bewertungen ein, die plausibel gegen Googles Richtlinien verstoßen, auch wenn dieselbe Person mehrfach auftaucht. Sie zahlen nur bei Erfolg, 39 € pro entfernter Bewertung, ab 5 Bewertungen günstiger, im Schnitt nach 3 Werktagen, mit Googles Bestätigungsmail als Beleg.
Immer wieder dieselbe Person?
Kostenlos prüfen lassen. Regelwidrige Bewertungen lassen sich einzeln entfernen.
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Häufige Fragen
Kann ich bestimmte Personen an Bewertungen hindern?
Nein. Google bietet Unternehmen keine Sperrliste, kein Blockieren von Profilen und keine Freigabe vor der Veröffentlichung. Jeder mit einem Google-Konto kann bewerten. Der einzige Hebel ist die nachträgliche Entfernung von Bewertungen, die gegen Googles Richtlinien verstoßen.
Weiterlesen
Zurück zu Häufige FragenKann ich Google-Bewertungen für mein Unternehmen deaktivieren?
Nein. Bewertungen lassen sich für ein Unternehmensprofil mit Standort nicht abschalten. Auch das Löschen des Profils hilft nicht. Möglich ist nur die Entfernung einzelner regelwidriger Bewertungen.
WeiterlesenSieht der Bewerter, dass ich seine Google-Bewertung gemeldet habe?
Nein. Google nennt dem Verfasser weder den Melder noch den Anlass. Wird die Bewertung entfernt, erfährt er nur, dass sie gegen die Richtlinien verstoßen hat.
WeiterlesenDarf ein Ex-Mitarbeiter mein Unternehmen bei Google bewerten?
Nach Googles Richtlinien nicht. Bewertungen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern gelten als Interessenkonflikt und sind entfernbar, unabhängig davon, wie sachlich sie klingen.
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