Was ist Schmähkritik bei Google-Bewertungen?
Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch um die Herabsetzung der Person. Sie ist von der Meinungsfreiheit nicht geschützt. Bei Google fällt sie unter das Verbot von Beleidigungen und Hassrede und ist entfernbar, auch wenn der Verfasser tatsächlich Kunde war.
Die Abgrenzung: Meinung oder Schmähung
Die Meinungsfreiheit reicht weit. Ein Kunde darf schreiben, dass er die Leistung schlecht, das Personal unfreundlich und den Preis unangemessen fand. Er darf das scharf und polemisch tun. Solange ein Bezug zur Sache erkennbar ist, handelt es sich um Kritik, und Kritik bleibt online. Das gilt auch, wenn sie überzogen oder ungerecht wirkt.
Schmähkritik beginnt dort, wo der Sachbezug fehlt und die Äußerung nur noch darauf zielt, jemanden verächtlich zu machen. Der Unterschied liegt nicht in der Härte des Tons, sondern im Zweck. „Die Beratung war oberflächlich und der Preis viel zu hoch" ist Kritik. „Der Inhaber ist ein Betrüger und gehört eingesperrt" ohne jeden konkreten Anlass ist Schmähung. Ebenso Bezeichnungen wie „Abzocker", „Pfuscher" oder „Verbrecher", wenn sie nicht mit einem nachvollziehbaren Sachverhalt verbunden sind, sowie Angriffe auf Aussehen, Herkunft oder Privatleben von Inhabern und Mitarbeitern.
Ein Sonderfall sind falsche Tatsachenbehauptungen. „Der Handwerker hat mir Geld gestohlen" ist keine Meinung, sondern eine Behauptung, die wahr oder falsch ist. Ist sie falsch, ist sie unzulässig, unabhängig vom Ton.
Warum die Einordnung entscheidend ist
Die Grenze zwischen scharfer Kritik und Schmähkritik ist im Einzelfall schwer zu ziehen. Gerichte entscheiden regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit, wenn irgendein Sachbezug erkennbar ist. Auch Google prüft eher zurückhaltend. Wer eine harte, aber sachbezogene Bewertung als Beleidigung meldet, wird abgelehnt, und danach ist der Fall schwerer aufzurollen. Über 80 Prozent der Selbstmeldungen scheitern, ein großer Teil davon an genau dieser Fehleinordnung. Legitime Kritik gehört nicht in eine Meldung, sondern verdient eine sachliche Antwort.
Ein Anwalt kann Schmähkritik juristisch verfolgen, für 300 bis 1.500 Euro und mit Aussicht auf Monate Verfahrensdauer. Für die bloße Entfernung bei Google ist das meist unverhältnismäßig.
Die sichere Wahl
BewertungsPush ordnet vorab ein, ob eine Bewertung Schmähkritik enthält oder scharfe, aber zulässige Meinung ist. Nur regelwidrige Bewertungen werden eingereicht. Sie zahlen nur bei Erfolg, 39 € pro entfernter Bewertung, im Schnitt nach 3 Werktagen, mit Googles Bestätigungsmail als Beleg.
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Häufige Fragen
Was ist Schmähkritik bei Google-Bewertungen?
Schmähkritik liegt vor, wenn eine Äußerung keinen Sachbezug mehr hat und nur noch darauf zielt, eine Person herabzusetzen. Sie ist von der Meinungsfreiheit nicht geschützt und verstößt gegen Googles Verbot von Beleidigungen. Scharfe, aber sachbezogene Kritik ist dagegen zulässig und bleibt online.
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