Wie erkenne ich, ob eine Bewertung löschbar ist?
Mit vier Prüffragen. Google entfernt Bewertungen nur, wenn sie gegen die Richtlinien verstoßen. Ob das der Fall ist, lässt sich mit vier Fragen gut eingrenzen. Trifft eine davon zu, ist die Bewertung in der Regel entfernbar. Trifft keine zu, handelt es sich um legitime Kritik, die online bleibt und eine sachliche Antwort verdient.
Die vier Fragen
Erstens: Gab es Kundenkontakt? Suchen Sie den Namen des Profils in Ihren Unterlagen, Terminen, Rechnungen, Reservierungen. Fragen Sie das Team, ob jemand die Person oder den geschilderten Vorfall kennt. Findet sich nichts, und beschreibt die Bewertung auch keinen Vorgang, der bei Ihnen stattgefunden haben kann, fehlt die Grundlage. Bewertungen ohne echte Erfahrung sind der häufigste Löschgrund.
Zweitens: Meinung oder Tatsache? „Unfreundlich", „zu teuer", „hat mir nicht gefallen" sind Meinungen und geschützt. „Hat mir ein gebrauchtes Teil als neu verkauft", „hat meine Daten weitergegeben" sind Tatsachenbehauptungen. Sind sie falsch und können Sie das belegen, ist die Bewertung angreifbar.
Drittens: Beleidigung oder Angriff auf Personen? Schimpfwörter, Herabsetzungen ohne Sachbezug, Kommentare zu Aussehen oder Herkunft, Klarnamen von Mitarbeitern in Verbindung mit Bloßstellung, Drohungen. All das verstößt gegen Googles Verbot von Beleidigungen und Belästigung, unabhängig davon, ob die Person Kunde war.
Viertens: Interessenkonflikt? Sehen Sie sich das Profil an. Bewertet es andere Betriebe Ihrer Branche, einen davon auffällig positiv? Passt der Name zu einem ehemaligen Mitarbeiter oder dessen Umfeld? Ist das Konto frisch, ohne weitere Aktivität, und Teil einer Serie? Konkurrenten, Ex-Mitarbeiter und deren Angehörige dürfen nicht bewerten.
Was die Fragen nicht ersetzen
Die Prüffragen grenzen ein, sie entscheiden nicht. Im Einzelfall ist die Abgrenzung schwierig: Eine scharfe Kritik kann wie eine Beleidigung wirken und trotzdem Meinung sein. Eine Tatsachenbehauptung kann stimmen, obwohl Sie sie für falsch halten. Ein Profil ohne Aktivität kann ein echter Kunde sein, der eben selten bewertet. Wer hier falsch einordnet und eine zulässige Bewertung meldet, erhält eine Ablehnung, und danach wird derselbe Fall schwerer. Über 80 Prozent der Selbstmeldungen scheitern, ein großer Teil an genau dieser Fehleinschätzung.
Deshalb lohnt sich vor jedem Schritt eine kostenlose Einordnung durch jemanden, der täglich mit diesen Grenzfällen arbeitet. Sie kostet nichts und verhindert, dass ein berechtigter Fall an der Form scheitert.
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Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob eine Bewertung löschbar ist?
Stellen Sie vier Fragen. Gab es überhaupt Kundenkontakt? Behauptet der Text eine falsche Tatsache oder äußert er nur eine Meinung? Enthält er Beleidigungen oder greift er Personen an? Stammt er aus dem Umfeld eines Konkurrenten oder Ex-Mitarbeiters? Trifft eine Frage zu, ist die Bewertung meist entfernbar. Trifft keine zu, ist es legitime Kritik.
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