Wer haftet für eine falsche Google-Bewertung?
In erster Linie der Verfasser. Wer eine falsche Tatsachenbehauptung oder eine Beleidigung veröffentlicht, haftet dafür selbst: auf Unterlassung, Löschung und im Einzelfall Schadensersatz. Google haftet als Plattform nicht für jede Bewertung, sondern erst, wenn es von einem klaren Rechtsverstoß Kenntnis erlangt hat und trotzdem nicht reagiert.
Die Haftung des Verfassers
Der Bewerter ist für seinen Inhalt verantwortlich. Bei einer erwiesen falschen Tatsachenbehauptung, etwa einer erfundenen Abrechnung oder einem nie erfolgten Besuch, oder bei Schmähkritik können Sie Unterlassung und Beseitigung verlangen. Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass Sie einen konkreten Schaden nachweisen, etwa ausgebliebene Aufträge, was in der Praxis schwer ist.
Das Hauptproblem ist die Anonymität. Der Verfasser tritt unter einem frei gewählten Namen auf, und Google gibt seine Daten nicht freiwillig heraus. Ein gerichtliches Auskunftsverfahren ist möglich, aber teuer, langwierig und nur in engen Grenzen erfolgreich. Viele Ansprüche gegen Verfasser scheitern nicht am Recht, sondern daran, dass niemand weiß, gegen wen sie zu richten sind.
Die Haftung von Google
Google ist Hostprovider und muss Bewertungen nicht vorab prüfen. Die Verantwortung beginnt mit der Kenntnis: Wird Google auf einen Rechtsverstoß hingewiesen, muss es prüfen und bei einem klaren Verstoß entfernen. Bleibt Google untätig, kann es selbst in Anspruch genommen werden. In der Praxis bedeutet das, dass Google Bewertungen mit offensichtlichen Rechtsverletzungen nach einem fundierten Hinweis entfernt, bei strittigen Meinungsäußerungen aber zugunsten der Meinungsfreiheit entscheidet.
Legitime Kritik echter Kunden ist von all dem nicht erfasst. Wer schlecht bewertet, weil er unzufrieden war, haftet für nichts, und Google muss die Bewertung nicht entfernen.
Für Sie bedeutet das: Der Anspruch gegen den Verfasser ist theoretisch stark und praktisch schwer durchsetzbar. Der Weg über einen Anwalt kostet 300 bis 1.500 Euro, unabhängig vom Ergebnis, und dauert Monate. Die eigene Meldung bei Google scheitert in über 80 Prozent der Fälle an fehlender Einordnung. Für die meisten Unternehmen ist die Entfernung der Bewertung das eigentliche Ziel, nicht die Verfolgung des Verfassers. Und dafür braucht es keine Haftungsfrage, sondern den Nachweis, dass die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt.
Die sichere Wahl
BewertungsPush ordnet vorab ein, welche Ihrer Bewertungen plausibel regelwidrig sind, und reicht nur diese bei Google ein. Kein Anwalt, kein Verfahren, keine Vorkosten. Sie zahlen nur bei Erfolg, 39 € pro entfernter Bewertung, im Schnitt nach 3 Werktagen, mit Googles Bestätigungsmail als Beleg.
Falsche Behauptung in Ihrer Bewertung?
Kostenlos prüfen lassen. Entfernung statt Rechtsstreit.
Keine Vorkosten · Zahlung nur bei Erfolg · 94 % Erfolgsquote
Häufige Fragen
Wer haftet für eine falsche Google-Bewertung?
In erster Linie der Verfasser, der auf Unterlassung, Löschung und im Einzelfall Schadensersatz haftet. Google haftet als Plattform erst, wenn es von einem klaren Rechtsverstoß Kenntnis hat und trotzdem nicht reagiert. Weil Verfasser meist anonym bleiben, ist der Anspruch gegen sie in der Praxis schwer durchsetzbar.
Weiterlesen
Zurück zu Häufige FragenKann ich herausfinden, wer hinter einer Google-Bewertung steckt?
In der Regel nicht. Google gibt keine Nutzerdaten heraus. Ein Auskunftsanspruch ist nur gerichtlich, in engen Grenzen und mit hohen Kosten durchsetzbar. Pragmatischer ist die Entfernung.
Weiterlesen
RechtBewertungen: Ihre Rechte als Unternehmer
Was Sie rechtlich gegen falsche oder diffamierende Bewertungen tun können.
WeiterlesenDarf ein Ex-Mitarbeiter mein Unternehmen bei Google bewerten?
Nach Googles Richtlinien nicht. Bewertungen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern gelten als Interessenkonflikt und sind entfernbar, unabhängig davon, wie sachlich sie klingen.
Weiterlesen