Sind Google-Bewertungen von Familie und Freunden erlaubt?
Nein. Google verlangt, dass Bewertungen von Personen stammen, die unbefangen sind. Wer mit dem Inhaber verwandt, befreundet oder bei ihm angestellt ist, gilt nicht als unbefangen, auch wenn er tatsächlich Kunde war und seine Bewertung ehrlich meint. Google nennt das einen Interessenkonflikt, und Bewertungen dieser Art verstoßen gegen die Richtlinien.
Warum es verboten ist
Der Sinn einer Bewertung ist die Einschätzung durch jemanden, der nichts vom Erfolg des Unternehmens hat. Die Ehefrau des Inhabers, der beste Freund, der Mitarbeiter, der Angst um seinen Job hat, erfüllen diese Bedingung nicht. Ihre fünf Sterne sagen nichts über die Leistung, sondern über die Beziehung. Für Leser, die dem Schnitt vertrauen, ist das eine Täuschung, und Google behandelt es entsprechend.
Dasselbe gilt in die andere Richtung: Der Bruder des Konkurrenten, die Ex-Freundin, der gekündigte Mitarbeiter sind nicht unbefangen, wenn sie einen Stern vergeben. Auch diese Bewertungen sind regelwidrig und entfernbar.
Das Risiko für das eigene Profil
Viele Unternehmer sehen den Schaden nicht, weil ein paar Bewertungen aus dem Freundeskreis harmlos wirken. Google erkennt Beziehungen aber besser, als man denkt: über gemeinsame Standorte, über Profile, die nur ein einziges Unternehmen bewertet haben, über Bewertungen, die alle innerhalb weniger Tage nach der Eröffnung eingehen. Werden solche Muster erkannt, filtert Google die Bewertungen heraus, manchmal still, ohne Benachrichtigung. In ausgeprägten Fällen prüft Google das gesamte Profil kritischer, und dann verschwinden auch Bewertungen echter Kunden im Filter.
Dazu kommt ein Nebeneffekt: Ein Profil, dessen positive Bewertungen aus dem Umfeld stammen, verliert diese, wenn Google aufräumt. Übrig bleiben die negativen, und der Schnitt fällt tiefer, als er ohne die Gefälligkeiten je gewesen wäre.
Wer sein Profil stärken will, bittet echte Kunden um eine Bewertung, am besten kurz nach einem gelungenen Auftrag. Das ist erlaubt, solange keine Gegenleistung im Spiel ist. Und wer negative Bewertungen aus dem Umfeld eines Konkurrenten oder von Ex-Mitarbeitern auf dem Profil hat, lässt diese prüfen. Sie sind entfernbar, aber der Selbstversuch scheitert in über 80 Prozent der Fälle, meist weil der Interessenkonflikt für Google nicht erkennbar gemacht wurde. Legitime Kritik echter Kunden bleibt in jedem Fall online.
Die sichere Wahl
BewertungsPush prüft die Profile hinter Ihren negativen Bewertungen auf Interessenkonflikte und reicht nur ein, was plausibel gegen Googles Richtlinien verstößt. Sie zahlen nur bei Erfolg, 39 € pro entfernter Bewertung, im Schnitt nach 3 Werktagen, mit Googles Bestätigungsmail als Beleg.
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Häufige Fragen
Sind Google-Bewertungen von Familie und Freunden erlaubt?
Nein. Google wertet Bewertungen von Angehörigen, Freunden und Mitarbeitern als Interessenkonflikt, auch wenn der Text ehrlich gemeint ist. Solche Bewertungen können entfernt werden, und häufen sie sich, kann Google das gesamte Profil kritischer prüfen. Wer sein Profil stärken will, bittet echte Kunden um eine Bewertung.
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Zurück zu Häufige FragenWas ist ein Interessenkonflikt bei Google-Bewertungen?
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn der Bewerter ein eigenes Interesse am Ergebnis hat, etwa als Konkurrent, Mitarbeiter, Ex-Mitarbeiter oder Inhaber. Solche Bewertungen verstoßen gegen Googles Richtlinien.
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WeiterlesenWas ist Schmähkritik bei Google-Bewertungen?
Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der nicht mehr die Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht. Sie ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt und bei Google entfernbar.
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