Kann ich eine Bewertung mit falschen Tatsachenbehauptungen löschen lassen?
Ja, wenn es eine Tatsachenbehauptung ist und sie nicht stimmt. Das Entscheidende ist die Abgrenzung: Eine Meinung darf ein Kunde äußern, auch wenn sie hart oder ungerecht ist. Eine Tatsachenbehauptung muss wahr sein. Ist sie es nicht, verstößt die Bewertung gegen Googles Richtlinien und meist auch gegen das Recht, und sie ist entfernbar.
Meinung oder Tatsache: der Unterschied
Eine Meinung ist eine Wertung, die sich nicht beweisen oder widerlegen lässt. „Das Essen war fade", „die Beratung hat mir nicht geholfen", „viel zu teuer" sind Meinungen. Sie sind von der Meinungsfreiheit geschützt, und Google entfernt sie nicht, ganz gleich, wie sehr Sie anderer Ansicht sind.
Eine Tatsachenbehauptung beschreibt einen Vorgang, der so stattgefunden hat oder nicht. „Der Mechaniker hat ein Teil eingebaut, das nicht auf der Rechnung steht", „die Praxis hat meine Daten an Dritte weitergegeben", „das Zimmer hatte Schimmel an der Decke" sind Tatsachenbehauptungen. Sie sind zulässig, wenn sie stimmen, und unzulässig, wenn sie falsch sind. Der Ton spielt dabei keine Rolle. Auch eine freundlich formulierte Unwahrheit bleibt eine Unwahrheit.
In der Praxis mischen sich beide Formen. „Der Handwerker war unfreundlich und hat außerdem die Wand beschädigt" enthält eine geschützte Meinung und eine überprüfbare Behauptung. Angreifbar ist nur der zweite Teil, und wenn er der Kern der Bewertung ist, kann die Bewertung insgesamt entfernbar sein.
Warum Belege wichtig sind
Google kann nicht selbst nachprüfen, ob die Wand beschädigt wurde. Die Behauptung des Bewerters und Ihre Darstellung stehen sich zunächst gleichwertig gegenüber. Was den Ausschlag gibt, sind Anhaltspunkte: eine Rechnung, die den behaupteten Posten nicht enthält; ein Übergabeprotokoll ohne Mängel; der Nachweis, dass die Person an dem genannten Tag nicht Kunde war; ein Foto vom Zustand nach der Arbeit. Je konkreter die falsche Behauptung, desto leichter ist sie zu widerlegen.
Fehlt diese Einordnung, sieht Google eine gewöhnliche Kundenbeschwerde. Das ist der Hauptgrund, warum über 80 Prozent der Selbstmeldungen scheitern: Die Meldung sagt „stimmt nicht", aber nicht, warum das für Google erkennbar sein sollte. Ein Anwalt kann falsche Tatsachen auch gegen den Verfasser verfolgen, für 300 bis 1.500 Euro und mit Aussicht auf Monate Verfahrensdauer.
Die sichere Wahl
BewertungsPush trennt vorab Meinung von Tatsache, prüft, welche Behauptungen angreifbar sind, und reicht nur ein, was plausibel gegen Googles Richtlinien verstößt. Sie zahlen nur bei Erfolg, 39 € pro entfernter Bewertung, im Schnitt nach 3 Werktagen, mit Googles Bestätigungsmail als Beleg.
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Häufige Fragen
Kann ich eine Bewertung mit falschen Tatsachenbehauptungen löschen lassen?
Ja, wenn die Aussage eine Tatsache behauptet, die sich überprüfen lässt, und diese nicht stimmt. Die Aussage, der Service sei schlecht gewesen, ist eine geschützte Meinung. Die Behauptung, es seien 500 Euro zu viel berechnet worden, ist eine Tatsache und unzulässig, wenn sie unwahr ist. Ein Beleg für die Unwahrheit erhöht die Chance auf Entfernung.
Weiterlesen
Zurück zu Häufige FragenWas ist Schmähkritik bei Google-Bewertungen?
Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der nicht mehr die Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht. Sie ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt und bei Google entfernbar.
WeiterlesenWer haftet für eine falsche Google-Bewertung?
In erster Linie der Verfasser. Google haftet als Plattform erst, wenn es von einem klaren Rechtsverstoß weiß und nicht reagiert. Gegen anonyme Verfasser ist der Anspruch schwer durchsetzbar.
WeiterlesenWird der Bewerter informiert, wenn seine Bewertung gelöscht wird?
Ja, über die Entfernung, aber nicht über den Melder. Google teilt dem Verfasser mit, dass sein Beitrag gegen die Richtlinien verstoßen hat. Wer die Prüfung angestoßen hat, erfährt er nicht.
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