Eigene Google-Bewertung löschen: was geht, was nicht, und warum fremde Bewertungen anders laufen
Wer eine Bewertung selbst geschrieben hat, kann sie jederzeit entfernen. Unternehmer können fremde Bewertungen nicht löschen, nur von Google prüfen lassen.

Inhalt
Zwei Fragen, die ständig verwechselt werden
„Kann ich meine Google-Bewertung löschen?" Diese Frage stellen zwei völlig verschiedene Gruppen, und sie meinen zwei völlig verschiedene Dinge. Die eine Gruppe hat selbst eine Bewertung geschrieben und bereut sie, hat sich mit dem Unternehmen versöhnt oder möchte einfach nicht mehr mit Namen öffentlich sichtbar sein. Die andere Gruppe sind Unternehmer, die auf ihrem eigenen Profil eine Bewertung vorfinden, die sie für unfair, falsch oder schlicht erfunden halten.
Für die erste Gruppe ist die Antwort einfach. Für die zweite ist sie kompliziert, und genau diese Verwechslung erzeugt viel Frust: Unternehmer suchen nach einem Löschknopf, den es für sie nicht gibt, und verlieren Wochen mit Versuchen, die von Anfang an aussichtslos waren. Dieser Beitrag trennt die beiden Fälle sauber und erklärt, was im zweiten Fall tatsächlich möglich ist.
Als Verfasser: Ihre eigene Bewertung gehört Ihnen
Wer eine Bewertung geschrieben hat, behält die Kontrolle darüber. Über das eigene Google-Konto lässt sich jede selbst verfasste Bewertung jederzeit bearbeiten, in der Sternzahl ändern oder vollständig entfernen. Es braucht dafür keine Begründung, keine Frist und keine Zustimmung des bewerteten Unternehmens. Die Bewertung verschwindet in der Regel kurz nach dem Entfernen aus dem Profil, und der Durchschnitt wird neu berechnet.
Das ist auch für Unternehmer relevant, wenn auch indirekt. Wurde ein Kunde nach einer Beschwerde zufriedengestellt, ist es legitim, ihn sachlich darauf hinzuweisen, dass er seine Bewertung selbst anpassen kann. Mehr als ein Hinweis darf es aber nicht sein. Wer Druck ausübt, mit rechtlichen Schritten droht oder eine Gegenleistung für die Änderung anbietet, verstößt selbst gegen Googles Regeln und riskiert im schlimmsten Fall Konsequenzen für das eigene Profil.
Als Unternehmer: fremde Bewertungen können Sie nicht löschen
Auf der anderen Seite steht der Inhaber eines Unternehmensprofils. Er kann einiges: auf Bewertungen antworten, Fotos und Öffnungszeiten pflegen, Beiträge veröffentlichen, Fragen beantworten. Eine fremde Bewertung löschen kann er nicht. Diese Grenze ist gewollt. Könnten Unternehmen ihre Bewertungen selbst kuratieren, wäre das gesamte System für Verbraucher wertlos, und damit auch für die Unternehmen, die von guten Bewertungen profitieren.
Was ein Unternehmer tun kann, ist, eine Bewertung von Google prüfen zu lassen. Google entscheidet dann, ob die Bewertung gegen die eigenen Richtlinien verstößt. Fällt die Entscheidung positiv aus, entfernt Google die Bewertung und informiert darüber. Fällt sie negativ aus, bleibt alles, wie es ist. Der Unternehmer hat keinen Einfluss auf die Entscheidung selbst, sondern nur darauf, wie gut der Fall vorbereitet und eingeordnet ist. Genau dort liegt der Unterschied zwischen Erfolg und Ablehnung.
| Verfasser der Bewertung | Bewertetes Unternehmen | |
|---|---|---|
| Eigene Bewertung entfernen | jederzeit über das eigene Konto | nicht möglich |
| Bewertung bearbeiten | jederzeit, ohne Begründung | nicht möglich |
| Voraussetzung für Entfernung | keine | plausibler Richtlinienverstoß |
| Wer entscheidet | der Verfasser selbst | ausschließlich Google |
| Öffentlich antworten | — | jederzeit möglich |
In der Praxis heißt das: Die Frage lautet nie „Wie lösche ich diese Bewertung?", sondern „Verstößt diese Bewertung gegen eine Richtlinie, und lässt sich das so darlegen, dass Google es ohne Vorkenntnisse nachvollzieht?" Wer diese Frage im Kopf hat, spart sich viele vergebliche Versuche und konzentriert sich auf die Bewertungen, die tatsächlich Aussicht haben.
Wann Google eine fremde Bewertung entfernt
Google entfernt Bewertungen nicht, weil sie negativ sind, sondern weil sie gegen Richtlinien verstoßen. Das ist der einzige Maßstab, und an ihm muss sich jeder Fall messen lassen. Ein Kunde, der über lange Wartezeit, einen unfreundlichen Ton oder ein zu teures Angebot schreibt, äußert eine Meinung. Die bleibt stehen, auch wenn sie schmerzt und auch wenn Sie die Sache anders erlebt haben. Solche Bewertungen fassen wir ausdrücklich nicht an.
Anders sieht es bei den Fällen aus, die wir in der Praxis am häufigsten sehen:
Kein Kundenkontakt
Der Bewerter war nie Kunde. Häufig Profile, die mehrere Unternehmen derselben Branche am selben Tag bewerten, oder Personen, die eine Anfrage abgelehnt bekamen und nie eine Leistung bezogen haben.
Ex-Mitarbeiter oder Wettbewerber
Bewertungen mit Insiderwissen kurz nach einer Kündigung oder von Profilen, die den Mitbewerber gleichzeitig mit fünf Sternen loben. Ein klassischer Interessenkonflikt.
Beleidigung statt Kritik
Begriffe wie „Betrüger" oder „Abzocker" ohne konkreten Sachverhalt sind Schmähkritik und keine geschützte Meinungsäußerung.
Erfundene Tatsachen
Behauptungen über Vorfälle, die nachweislich nie stattgefunden haben, etwa eine angebliche Rechnung, die es nie gab, oder ein Termin an einem Tag, an dem geschlossen war.
Auffällig ist, wie oft solche Bewertungen in Serien auftreten. Ein Profil, das an einem Tag mehrere Betriebe derselben Branche abwertet, ist selten ein echter Kunde. Solche Muster sind für Google nachvollziehbar, wenn sie sauber dargelegt werden, und genau das unterscheidet einen aussichtsreichen Fall von einem vergeblichen Versuch. Eine ausführliche Einordnung aller neun Löschgründe mit Beispielen finden Sie in unserem Beitrag zu Googles Richtlinien.
Warum der Selbstversuch meist scheitert
Viele Unternehmer versuchen zunächst, den Fall selbst bei Google vorzubringen. Die Ablehnungsquote liegt dabei bei über 80 Prozent. Das hat wenig mit der Bewertung selbst zu tun und viel mit der Vorbereitung: Die Einordnung bleibt zu allgemein, der eigentliche Verstoß wird nicht sauber herausgearbeitet, und Google entscheidet nach kurzer Prüfung gegen den Antrag. Oft kommt gar keine Rückmeldung, und die Bewertung steht nach Wochen unverändert da.
Danach wird es schwerer. Ein einmal abgelehnter Fall wird bei erneuter Prüfung selten anders bewertet. Die Bewertung bleibt derweil online und kostet Anfragen, Woche für Woche. Wer dann zum Anwalt geht, zahlt je nach Fall 300 bis 1.500 Euro, unabhängig vom Ergebnis, und wartet häufig Monate auf eine Entscheidung, die am Ende wieder Google trifft, nicht das Gericht. Einen Überblick über die Kosten der drei Wege finden Sie unter Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen?.
Die sichere Wahl für Unternehmer
BewertungsPush ist für die zweite Gruppe gebaut: Unternehmer, die fremde Bewertungen auf ihrem Profil haben und wissen wollen, welche davon regelwidrig sind. Wir ordnen jede Bewertung vorab ein, reichen nur die ein, bei denen ein Verstoß plausibel ist, und berechnen ausschließlich, was Google tatsächlich entfernt: 39 € pro Bewertung, ab fünf Bewertungen günstiger. Im Schnitt dauert es 3 Werktage, typisch 3 bis 7. Für jede Entfernung erhalten Sie Googles Bestätigungsmail als Beleg. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig.
- 1
Unternehmen suchen
Geben Sie den Namen Ihres Unternehmens ein. Wir laden alle Google-Bewertungen Ihres Profils.
- 2
Bewertungen auswählen
Sie markieren die Bewertungen, die Sie für regelwidrig halten. Wir ordnen die Chancen vorab ein.
- 3
Einreichen lassen
Wir übernehmen den Rest. Sie erhalten für jede Entfernung Googles Bestätigung als Beleg.
Die sichere Wahl
Warum Unternehmen die Entfernung BewertungsPush überlassen
Kein Anwalt, keine Vorkosten, keine Vertragsbindung. Sie erhalten für jede Entfernung Googles Bestätigungsmail als Beleg. Legitime Kundenmeinungen melden wir ausdrücklich nicht.
Welche fremden Bewertungen auf Ihrem Profil sind entfernbar?
Kostenlose Prüfung in 3 Klicks. Berechnet wird nur, was Google tatsächlich entfernt.
Keine Vorkosten · Zahlung nur bei Erfolg · 94 % Erfolgsquote
Häufige Fragen
Kann ich meine eigene Google-Bewertung löschen?
Ja. Wer eine Bewertung selbst verfasst hat, kann sie über das eigene Google-Konto jederzeit bearbeiten oder vollständig entfernen. Eine Begründung ist nicht nötig, die Änderung ist in der Regel kurz darauf im Profil sichtbar.
Kann ich als Unternehmer eine fremde Bewertung auf meinem Profil löschen?
Nein. Inhaber eines Unternehmensprofils können fremde Bewertungen nicht selbst entfernen. Sie können sie lediglich von Google prüfen lassen. Entfernt wird nur, was gegen Googles Richtlinien verstößt, etwa Bewertungen ohne Kundenkontakt, von Ex-Mitarbeitern oder mit Beleidigungen.
Darf ich einen Kunden bitten, seine Bewertung zu ändern?
Ein sachlicher Hinweis ist erlaubt, etwa nachdem ein Problem gelöst wurde. Unzulässig sind Druck, Gegenleistungen oder Rabatte für die Änderung. Lehnt der Kunde ab, bleibt die Bewertung stehen.
Was macht BewertungsPush anders als der Selbstversuch?
Wir ordnen jede Bewertung vorab ein und reichen nur die ein, bei denen ein Richtlinienverstoß plausibel ist. Berechnet werden 39 € pro tatsächlich entfernter Bewertung, im Schnitt nach 3 Werktagen, mit Googles Bestätigungsmail als Beleg.
Zuletzt geprüft am 25. September 2026 · BewertungsPush Redaktion
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